Kopfzeile

Inhalt

Friedensrichteramt

Der Friedensrichter ist in der ersten Instanz für folgende Zivilstreitigkeiten zuständig:
Forderungen, Eigentumsrechte, Vaterschaftsklagen, Klagen auf Ungültigkeitserklärung oder Herabsetzung von Erbschaften, Streitigkeiten über Grundeigentum oder Rechte an Liegenschaften sowie Herausgabe und Teilung von Erbschaften.
Formulare für Rechtsuchende

Ehetrennungs- und Ehescheidungsklagen sind direkt beim Bezirksgericht einzureichen.

Klagen aus Miet- und Pachtverträgen sind direkt bei der Schlichtungsstelle in Mietsachen beim Bezirksgericht einzureichen.

Bezirksgericht / Bezirksgebäude
Spitalstrasse 7
8157 Dielsdorf
Tel.-Nr. 044 854 88 11

Rechtsauskunft:
Tel.-Nr. 044 854 88 40