Generelle Informationen
Alle Gemeinderesultate von kantonalen und eidgenössischen Abstimmungen sind nur Teilresultate. Die gesamten Resultate des Kantons finden Sie unter www.wahlen.zh.ch, diejenigen der eidgenössischen Vorlagen unter www.admin.ch.
Die nächsten Abstimmungs- und Wahltermine
- Am 9. Februar 2025 kommt eine eidgenössische Vorlage zur Abstimmung sowie der 2. Wahlgang der Ersatzwahl eines Mitglieds des Gemeinderats, Rest der Amtsdauer 2022-2026.
- 18. Mai 2025
- 28. September 2025
- 30. November 2025
"VoteInfo" - Die App für Abstimmungen
«VoteInfo» ist die App von Bund und Kantonen. Sie liefert an Abstimmungssonntagen ab 12 Uhr laufend aktualisierte Ergebnisse zu nationalen und kantonalen Abstimmungen. Die App enthält auch die Erläuterungen und Videos zu nationalen und kantonalen Vorlagen. «VoteInfo» kann im App Store und auf Google Play kostenlos heruntergeladen werden.
Urnenstandort
Standort | Gebäude | Adresse | Öffnungszeiten |
Niederhasli | Eingangshalle Gemeindehaus |
Dorfstrasse 17 8155 Niederhasli |
Sa 16-17 Uhr So 09-10 Uhr |
Oberhasli | Schulhaus | Sandrainstrasse 6 8156 Oberhasli |
Sa 19-20 Uhr So 09-10 Uhr |
Voraussetzungen
Jede Person, die einen gültigen Stimmrechtsausweis hat, ist zum Abstimmen berechtigt.
So üben Sie Ihr Stimmrecht aus:
- Unterschreiben Sie den Stimmrechtsausweis in jedem Fall.
- Verwenden Sie nur die amtlichen Wahl- und Stimmzettel und füllen Sie diese eigenhändig und handschriftlich aus.
- Falten Sie die Wahl- und Stimmzettel nach Möglichkeit nicht.
Persönliche Stimmabgabe an der Urne:
- Beachten Sie die Urnenöffnungszeiten sowie die Möglichkeiten zur vorzeitigen Stimmabgabe am Schalter der Einwohnerdienste der Gemeindeverwaltung
- Nehmen Sie den unterschriebenen Stimmrechtsausweis mit und geben Sie ihn an der Urne ab.
- Legen Sie die Wahl- und Stimmzettel persönlich in die Urne.
Falls Sie den Stimmausweis verloren haben:
Ein Duplikat des Stimmrechtsausweises kann bei der Gemeindeverwaltung beantragt werden. Sie müssen die Kopie des Stimmrechtsausweises am Schalter der Einwohnerdienste gegen Vorweisen eines Personalausweises (Identitätskarte oder Pass) persönlich abholen.
Brieflich abstimmen - Was ist zu beachten?
- Die briefliche Stimmabgabe ist ab Erhalt des Stimm-Materials möglich.
Das Stimm-Material muss spätestens drei Wochen vor dem Abstimmungs-/Wahltermin beim Stimmbürger eingetroffen sein. - Legen Sie die ausgefüllten Stimm- oder Wahlzettel in das graue Stimmkuvert "Stimm-/Wahlzettel" und kleben dieses zu.
- Unterschreiben Sie den Stimmrechtsausweis im entsprechenden Feld und legen Sie ihn zusammen mit dem Stimmkuvert in das Antwortkuvert, so dass im Fenster die Anschrift des Stimmregisterbüros erscheint.
- Sie können das vorfrankierte Antwortkuvert per Post schicken, während den Öffnungszeiten bei der Gemeinde abgeben oder in den Briefkasten der Gemeindeverwaltung werfen. Das vollständige Couvert muss spätestens am Abstimmungssonntag, 10.00 Uhr, beim Stimmregisterbüro eintreffen (B-Post braucht mindestens 3 Arbeitstage!)
Die briefliche Stimmabgabe ist ungültig wenn:
- der Stimmrechtsausweis nicht unterzeichnet ist
- das Antwortkuvert mehr als einen Stimmrechtsausweis enthält