Behörden / Kommissionen
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Interessenbindungen
Gemäss Organisationsreglement, Ziffer 2.4.17, sind die Mitglieder des Gemeinderats, der Schulpflege, der Rechnungsprüfungskommission sowie der unterstellten Kommissionen verpflichtet, im Sinne von § 42 Abs. 2 GG, ihre Interessenbindungen offenzulegen. Im folgenden Verzeichnis sind die Interessenbindungen aufgeführt.
Dokumente
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Verzeichnis der Interessenbindungen (PDF, 317.26 kB) | Download | 0 | Verzeichnis der Interessenbindungen |