Hunde > Anmeldung / Hundesteuer / Ausbildung / Hundeschulen
Hunde
Vor der Anschaffung
Bitte beachten Sie folgende Punkte, wenn Sie sich einen Hund anschaffen möchten:
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Haftpflichtversicherung mit mind. 1 Mio. Deckung abschliessen
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Sicherstellen, dass der gewünschte Hund nicht der Rassentypliste II angehört (verbotene Hunderassen)
- Sicherstellen, dass der Hund bereits gechipt ist und bei Einfuhr aus dem Ausland mit den nötigen Impfungen und Papieren versehen ist
Anmeldung
Die Hundehalter/innen sind verpflichtet, ihre neu erworbenen Hunde innerhalb von 10 Tagen bei der Gemeinde anzumelden. Das Anmeldeformular können Sie online ausfüllen und einreichen. Senden Sie Kopien des Impfbüchleins und der obligatorischen Kursnachweise mit.
Die Ersterfassung von neuen Hundehaltern/innen werden von der Gemeinde in der Schweizer Hundedatenbank AMICUS vorgenommen. Das Login und Passwort für AMICUS werden Ihnen schriftlich zugestellt
Danach gilt:
Jede Änderung in der Hundehaltung wie z.B. Namens- und Adressänderungen, Halterwechsel sowie der Tod des Hundes sind innerhalb von 10 Tagen durch den/die Hundehalter/in per Mail an sicherheit@niederhasli.ch zu melden und direkt in der AMICUS Datenbank vorzunehmen.
Eine Unterlassung der Registrierung bei der Gemeinde und Einreichung der nötigen Unterlagen, die unterlassene Meldung von Mutationen sowie das Laufenlassen der Hunde ohne gültigen Mikrochip haben eine Polizeibusse zur Folge.
Hundesteuer
Die jährliche Hundesteuer beträgt Fr. 150.-- pro Hund und ist jeweils bis spätestens Ende März zu entrichten. Sie erhalten im Februar automatisch eine Rechnung. Zu versteuern sind alle Hunde ab dem 3. Altersmonat. Bei Neuanmeldungen nach diesem Termin werden wir Ihnen eine separate Rechnung zustellen.
Ausbildung / Erziehungskurse
Seit dem 1. Januar 2010 ist eine neue kantonale Hundegesetzgebung in Kraft. Zusammen mit eidgenössischen Vorschriften regelt sie die Hundehaltung und die Ausbildung der Hundehalter/innen. Die Ausbildungsanforderungen variieren je nach Alter, Typ und Übernahmedatum eines Hundes.
Zusätzlich für grosse und massige Hunde, die nach dem 31.12.2010 geboren sind, gilt:
- Besuch des Welpenkurses zwischen der 8. und 16. Lebenswoche
- Besuch des Junghundekurses bis zum 18. Lebensmonat
- Besuch des Erziehungskurses innerhalb eines Jahres, wenn der Hund im Alter zwischen 18 Monaten und 8 Jahren übernommen wurde
Weitere Angaben zu Ausbildungen finden Sie hier.
Hundeschulen in der Gemeinde
Hundeschule Artus
Frau Karin Gilgen
Heiselstrasse 124
8155 Niederhasli
Tel.-Nr. 043 411 00 12
E-Mail info@hundeschuleartus.ch
www.hundeschuleartus.ch
Polizei- und Gebrauchshundeverein Zürich
Frau Patrizia Dal-Farra
Tel.-Nr. 079 207 71 35
Hundeclub in Oberhasli
Hundetraining-mitenand
Natascha Rubli
Rietwiesenstrasse 2
8156 Oberhasli
Tel.-Nr. 079 104 59 13
E-Mail natascha.rubli@gmail.com
www.hundetraining-mitenand.ch
Weitere Hundeausbildner finden Sie auf der Liste des kantonalen Veterinäramts
Robi-Dog Säcke
Robi-Dog Säcke erhalten Sie unentgeltlich bei der Gemeinde Niederhasli (Büro Nr. 8 oder am Schalter der Einwohnerdienste).
Zugehörige Objekte
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Formular Hundeanmeldung (PDF, 321.59 kB) | Download | 0 | Formular Hundeanmeldung |
Leitfaden Einreise mit Hund (PDF, 433.68 kB) | Download | 1 | Leitfaden Einreise mit Hund |
Merkblatt Leinenpflicht Kanton Zürich (PDF, 40.4 kB) | Download | 2 | Merkblatt Leinenpflicht Kanton Zürich |
Wichtige Fragen und Antworten zur Hundehaltung (PDF, 158.83 kB) | Download | 3 | Wichtige Fragen und Antworten zur Hundehaltung |
Informationen über das Hundewesen (PDF, 109.27 kB) | Download | 4 | Informationen über das Hundewesen |
Name Vorname | Funktion | Amtsantritt | Kontakt |
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Name | Telefon | Kontakt |
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Bereich Sicherheit | 043 411 22 40 | sicherheit@niederhasli.ch |