Einbürgerung
Sie wollen als Schweizer Bürgerin oder Bürger das Bürgerrecht von Niederhasli erhalten? Oder besitzen Sie eine ausländische Staatsangehörigkeit und möchten das Schweizer Bürgerrecht erwerben?
Der Ablauf des Einbürgerungsverfahrens hängt von Ihrer persönlichen Situation ab. Die Erteilung des Gemeindebürgerrechts liegt im alleinigen Kompetenzbereich des Gemeinderats.
Die wichtigsten Voraussetzungen im ordentlichen Einbürgerungsverfahren sind:
- Niederlassungsbewilligung (C-Ausweis)
- 10 Jahre Mindestaufenthalt in der Schweiz
- 2 Jahre Mindestaufenthalt in der Wohngemeinde
- Kein Sozialhilfebezug in den letzten 3 Jahren
- Keine unbezahlten Betreibungen in den letzten 5 Jahren
- Keine unbezahlten, definitiven Steuerrechnungen in den letzten 5 Jahren
- Deutschkenntnisse: Sprechen, Hören Niveau B1 / Lesen, Schreiben Niveau A2
Gerne informieren wir Sie in einem persönlichen Gespräch über das Verfahren. Sie können sämtliche Informationen auch der Website des Gemeindeamts entnehmen. Dort können Sie auch über den Einbürgerungschecker prüfen, ob Sie die Voraussetzungen erfüllen. Sie können auf der Website des Gemeindeamts ebenfalls einen Testlauf für den kantonalen Deutschtest im Einbürgerungsverfahren KDE und einen Grundkenntnistest absolvieren.
Die Formulare können neu online bearbeitet und eingereicht werden.
Bitte beachten Sie, dass Nachweise über Sprach- und Grundkenntnisse bereits bei der Einreichung des Gesuchs vorhanden sein müssen. Das Einbürgerungsgesuch ist vollständig einzureichen. Gerne helfen wir Ihnen bei Fragen dazu weiter. Melden Sie sich bitte telefonisch, Tel.-Nr. 043 411 22 52, per E-Mail oder kommen Sie persönlich vorbei.
Preis
Zugehörige Objekte
Name Vorname | Funktion | Amtsantritt | Kontakt |
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Name | Telefon | Kontakt |
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Abteilung Präsidiales | 043 411 22 50 | gemeinde@niederhasli.ch |