Mitteilungen Gemeinderat (Gemeinderat komplett, Feldmoos, Einführung Tempo-30, Jagdrevier, Bundesfeier, Betreibungsamt zieht um)
Gemeinderat nach sechs Monaten wieder komplett
Am 9. Februar 2025 wurde Walter Huber im zweiten Wahlgang zum neuen Gemeinderat gewählt. Auslöser der Ersatzwahl war der Austritt von Sven Stucki per Ende August 2024. Die Behörde hat sich mit Beschluss vom 4. März 2025 neu konstituiert. Walter Huber übernimmt per sofort die Verantwortung für das Ressort Gesundheit und Sicherheit. Damit ist der Gemeinderat nach einer Übergangsphase von sechs Monaten wieder komplett.
Per Ende August 2024 ist der per Amtsdauerbeginn neu gewählte Gemeinderat Sven Stucki auf sein Gesuch hin aus der Behörde ausgetreten. Das damit vakant gewordene Ressort Gesundheit und Sicherheit wurde seither interimistisch durch den Gemeindepräsidenten Daniel T. Wüest und die Sozial- und Gesellschaftsvorsteherin Karin Rogala-Kahlhöfer geführt.
Am 24. November 2024 haben im Rahmen eines ersten Wahlgangs weder die vorgeschlagene Kandidatin noch die vorgeschlagenen Kandidaten das absolute Mehr erreicht. Im zweiten Wahlgang wurde am 9. Februar 2025 Walter Huber zum neuen Gemeinderat gewählt. Nach Eintritt der Rechtskraft der nun abgeschlossenen Ersatzwahl wurde eine Neukonstituierung des siebenköpfigen Gremiums notwendig. Da kein amtierendes Mitglied einen Ressortwechsel bzw. die Übernahme des Ressorts Gesundheit und Sicherheit beabsichtigte, wurde dieses dem neu gewählten Gemeinderat Walter Huber übertragen. Er wird die Gemeinde somit unter anderem im Vorstand des Zweckverbands Polizei RONN oder als Delegierter im Zweckverband Gesundheitszentrum Dielsdorf vertreten. In Anbetracht der in den vergangenen Monaten intensivierten und nach wie vor laufenden Prozessen rund um die Organisation der lokalen Feuerwehrorganisation bleibt das Geschäftsfeld "Feuerwehrwesen" bis zum Ende der laufenden Amtsdauer 2022-2026 dem Gemeindepräsidium übertragen. Walter Huber wird während den nächsten Monaten sukzessive in dieses Geschäftsfeld eingeführt. Innerhalb der Behörden- und Verwaltungsorganisation sind ihm die Abteilungsleitung Gesellschaft und Sicherheit mit den Bereichen Einwohnerdienste und Sicherheit unterstellt.
Deponiestandort Feldmoos ist aus kantonalem Richtplan zu streichen
Im Rahmen der aktuellen Anhörung zur Teilrevision des kantonalen Richtplans fordert der Gemeinderat einmal mehr die Streichung des Deponiestandorts Feldmoos. Die schützenswerte Geländekammer soll als Landwirtschaftsfläche und Erholungsgebiet erhalten bleiben.
Der Baudirektor hat im vergangenen November das Anhörungsverfahren und die öffentliche Auflage zur Teilrevision 2024 des kantonalen Richtplans eröffnet. Der Gemeinderat nutzt diese Gelegenheit und nimmt innert der angesetzten Frist kritisch zum Revisionspapier und der gleichzeitig vorgesehenen Teilrevisionen des Planungs- und Baugesetzes Stellung. Im Fokus steht dabei der mit einer neuen Nummer 55 versehene Deponiestandort Feldmoos innerhalb des Kapitels 5.7 "Abfall". Mit grossem Bedauern und Unmut musste der Gemeinderat zur Kenntnis nehmen, dass an diesem Deponiestandort mit einer Fläche von 33 ha und einem völlig überdimensionierten Deponievolumen von 4'000'000 m3 nach wie vor festgehalten werden soll.
Das Gebiet Feldmoos bietet eine im ganzen Zürcher Unterland noch einzigartige, zusammenhängende Landwirtschaftsfläche, welche keinesfalls zerstört werden darf. Neben dem landwirtschaftlichen Zweck dient die Geländekammer als wichtiges Naherholungsgebiet für die Bevölkerung der Gemeinde Niederhasli und anderer angrenzenden Gemeinden. Auch für die Tier- und Pflanzenwelt bildet das Feldmoos einen wichtigen Lebensraum. Nicht umsonst ist das Gebiet bei Region und Gemeinde als schützenswerte Geländekammer und wichtiger Vernetzungskorridor vermerkt.
Der Gemeinderat ist zudem nicht bereit, der bereits durch ausserordentliche Lärmimmissionen des Flughafens betroffenen Bevölkerung noch weitere überkommunale Lasten zuzumuten. Trotz neuem Kreismodell, welches eine Anhäufung an offenen Deponien in einem gewissen Umkreis reduzieren soll, wird bei der Durchsicht des Richtplanentwurfs augenfällig, dass die diesbezügliche Lastenverteilung innerhalb des Kantons nicht gleichmässig ausfällt. Durch die Eintragung weiterer Deponiestandorte entsteht eine nicht gerechtfertigte und unverhältnismässige Überkapazität und regionale Ballung an Deponien in der Region.
Projekt zur Einführung von Tempo 30 Zonen festgesetzt
Nach Abschluss des Mitwirkungsverfahrens und der öffentlichen Planauflage konnte der Gemeinderat Ende Januar das Projekt zur Umsetzung der baulichen Tempo 30-Massnahmen festsetzen. Mittels diverser Verfügungen hat die Kantonspolizei die neuen Verkehrsanordnungen inzwischen ebenfalls gutgeheissen. Der Festsetzungsbeschluss und die Projektunterlagen liegen ab 7. März 2025 öffentlich auf.
Im Juni 2023 hat die Gemeindeversammlung auf Basis eines Gutachtens einen Verpflichtungskredit über Fr. 250‘000.— bewilligt und den Gemeinderat mit der Ausführung eines Projekts zur Einführung von Tempo 30-Zonen beauftragt. Nach erfolgter Abhandlung von Rekursen gegen diesen Gemeindeversammlungsbeschluss und Abwicklung eines Vorprüfungsprozesses durch die Kantonspolizei Ende August 2024 konnte die öffentliche Planauflage gemäss Strassengesetz lanciert werden. Innerhalb der Auflagefrist sind insgesamt 19 Schreiben mit Einsprachen und Anliegen zu den Massnahmen erhoben worden. Die Planunterlagen wurden aufgrund berücksichtigter Anliegen entsprechend angepasst. Die eingegangenen Schreiben und deren Inhalte bzw. deren Behandlung durch den Gemeinderat sind inzwischen in einem anonymisierten Mitwirkungsbericht zusammengefasst. Der Bericht bildet integrierenden Bestandteil des aktuellen Festsetzungsbeschlusses des Gemeinderats von Ende Januar 2025. Nachdem die Kantonspolizei mittels diverser Verfügungen unter anderem die jeweils zulässige Höchstgeschwindigkeit neu auf 30 km/h festgelegt hat, erfolgt am Freitag, 7. März 2025 die nach Strassengesetz nochmals notwendige amtliche Publikation. Der Festsetzungsbeschluss sowie die Projektunterlagen werden auf der Gemeinde-Website aufgeschaltet und liegen während 30 Tagen bei der Gemeindeverwaltung zur Einsicht auf.
Die Umsetzung des Projekts mit Anbringen der entsprechenden Signalisationen, Bodenmarkierungen und Elementen kann nach Ablauf der angesetzten Fristen erfolgen. Vorbehalten bleiben allfällige Rekurse gegen den Festsetzungsbeschluss des Gemeinderats oder gegen die Verfügungen der Kantonspolizei.
Jagdgesellschaft Niederhasli bleibt Pächterin des lokalen Jagdreviers
Nach Abschluss des Bewerbungsverfahrens konnte der Gemeinderat den Zuschlag für das Jagdrevier "Niederhasli" wiederum an die Jagdgesellschaft Niederhasli vergeben
Gestützt auf das kantonale Jagdgesetz wurde das Jagdrevier "Niederhasli" wie alle Reviere im Kanton Zürich für die neue Jagdpachtperiode öffentlich zur Verpachtung ausgeschrieben. Der Regierungsrat regelte dabei das Vergabeverfahren sowie die Vergabekriterien in einer Verordnung. Der Abschluss des Pachtvertrags des betroffenen Jagdreviers Nr. 247 mit einer jagdbaren Fläche von 370 Hektaren obliegt dem Gemeinderat Niederhasli. Die neuen Pachtverträge haben eine Laufzeit von acht Jahren.
Unter Berücksichtigung der geltenden Zuschlagskriterien "Ökologischer Leistungsnachweis", "Nähe zum Jagdrevier" und "Qualität der bisherigen Jagdausübung" konnte der Gemeinderat den Zuschlag wiederum an die Jagdgesellschaft Niederhasli erteilen und einen neuen Pachtvertrag für die Jahre 2025 bis 2033 abschliessen. Die Jagdgesellschaft besteht mit Arthur Jeanguenin, Ueli Derrer, Stephan Burmeister, Hugo Wolf und Silvio Rauch aus fünf Mitgliedern. Mit ihrem grossen Engagement leistet die Jagdgesellschaft Niederhasli seit Jahren wertvolle Dienste zu einem nachhaltigen und verantwortungsbewussten Wildmanagement.
Neuer Durchführungsort für Bundesfeier
Die offiziellen Feierlichkeiten der Gemeinde zum Nationalfeiertag finden neu in der Dreschschür statt. Der Gemeinderat und der Verein «Team Niederhasli» spannen zusammen und organisieren das Fest gemeinsam.
Im Jahr 2007 wurde der Festplatz der örtlichen Bundesfeier ins Dorfzentrum Niederhasli verlegt. Der Platz gegenüber dem Gemeindehaus diente seither als Durchführungsort der offiziellen Feierlichkeiten. Traditionell unterstützen die politischen Ortsparteien den Gemeinderat und die Gemeindeverwaltung bei der Organisation dieses festlichen Anlasses. Die vier Parteien Die Mitte, FDP, SP und SVP organisieren alternierend eine Festrednerin oder einen Festredner und stellen genügend Personal für den Grill und die Herausgabe der traditionellen Bratwürste sicher.
Seit einigen Jahren organisieren Private am Vorabend des Nationalfeiertags zudem ein Fest in der Dreschschür zwischen Niederhasli und Kastelhof. Beide Feste wurden in den vergangenen Jahren gut besucht und haben sich bei der Bevölkerung etabliert. Während die offiziellen Feierlichkeiten der Gemeinde jeweils am Vormittag starteten und nach dem Mittag abgeschlossen wurden, fokussierte sich das Dreschschürfest auf die Abendzeiten.
Der Gemeinderat und der Verein «Team Niederhasli» haben sich nun entschieden, die beiden Feste zu vereinen, um gegenseitig Synergien nutzen zu können. Als Durchführungsort haben die beiden Organisatoren die Dreschschür bestimmt. Das erste gemeinsame Fest soll bereits in diesem Jahr am Freitag, 1. August 2025 stattfinden. Der offizielle Festakt wird in ähnlichem Rahmen durchgeführt wie in den Vorjahren. Detailliertere Informationen folgen in den Sommermonaten. Der Gemeinderat freut sich jedenfalls auf die Zusammenarbeit mit dem «Team Niederhasli».
Betreibungsamt und Gemeindeammannamt zieht ins Dorfzentrum
Der Standort des Betreibungs- und Gemeindeammannamts Niederhasli-Niederglatt wird von der Mandachstrasse ins Dorfzentrum verlegt. Das Amt bezieht im Sommer 2025 neue Räumlichkeiten im Erdgeschoss der neu realisierten Zentrumüberbauung in Niederhasli.
Das Betreibungs- und Gemeindeammannamt ist seit der Neubildung des Betreibungskreises Niederhasli-Niederglatt im Jahr 2010 in einem Gewerberaum an der Mandachstrasse 52 in Niederhasli eingemietet. In Anbetracht der aktuellen Entwicklungsabsichten im Zusammenhang mit dem privaten Gestaltungsplan "Im Farn/Bahnhof" hat die Grundeigentümerin eine Vertragsauflösung angekündigt. Folglich sah sich der Gemeinderat gezwungen, frühzeitig nach einem alternativen Standort Ausschau zu halten. Gemäss Anschlussvertrag zwischen den politischen Gemeinden Niederglatt und Niederhasli über die Zusammenarbeit im gemeinsamen Betreibungskreis regelt die Gemeinde Niederhasli als Sitzgemeinde den Standort des Betreibungsamts sowie die Zurverfügungstellung der erforderlichen Räumlichkeiten und Einrichtungen.
Ein solch geeigneter Standort zur Einrichtung von Büroräumlichkeiten und Schalteranlagen bot sich in der Überbauung Zentrumweg in Niederhasli zur Miete an. Eine Abwägung verschiedener Optionen hat ergeben, dass eine Standortverlegung ins Dorfzentrum und der Abschluss eines diesbezüglichen Mietverhältnisses mit der UBS Asset Management Switzerland AG (UBS) als Grundeigentümerin und Vermieterin des Neubaus in Anbetracht heutiger Erkenntnisse die beste und vor allem auch verlässlichste Lösung darstellt. Die zentrale Lage mit der ebenfalls guten Zugänglichkeit für Kundinnen und Kunden sowie auch das dadurch mögliche Anbinden des Betreibungsamts an den Standort der Gemeindeverwaltung bilden konkrete Vorteile.
Der Gemeinderat konnte mit der Grundeigentümerin einen Mietvertrag mit einer festen Vertragslaufzeit von zehn Jahren für zwei zu einem Raum zusammenführbaren Gewerbeflächen abschliessen. Die Fläche im Erdgeschoss von knapp 139 m2 wird von der UBS im erweiterten Grundausbau übergeben, sodass beim Einbau von sicherheitskonformen Schalteranlagen sowie bei der allgemeinen Einrichtung der Büroräume die Bedürfnisse des Amtsbetriebs und der Kundinnen und Kunden berücksichtigt werden können. Der Umzug soll im Sommer 2025 stattfinden.
Für weitere Auskünfte stehen Ihnen Daniel Wüest, Gemeindepräsident, 076 238 39 11, oder Patric Kubli, Gemeindeschreiber, 043 411 22 50, gerne zur Verfügung.
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5. März 2025
Zugehörige Objekte
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