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Mitteilungen Gemeinderat («Digitales Amtsblatt Schweiz» neues amtliches Publikationsorgan, Schulraumplanung aktualisiert)

11. Dezember 2024

«Digitales Amtsblatt Schweiz» wird neues amtliches Publikationsorgan

Per 1. Januar 2025 löst das Digitale Amtsblatt Schweiz mit der Plattform ePublikation.ch den Zürcher Unterländer als amtliches Publikationsorgan der politischen Gemeinde Niederhasli ab. Via Gemeinde-Website wird der Zugang zu dieser digitalen Plattform in einfacher Form ermöglicht.

Das Gemeindegesetz schreibt den Gemeinden vor, Erlasse, allgemeinverbindliche Beschlüsse und Wahlergebnisse zu veröffentlichen. Die Gemeinden können dabei ihr Publikationsorgan selbstständig bestimmen. Diese Kompetenz steht gemäss Gemeindeordnung dem Gemeinderat zu. Seit Inkraftsetzung des neuen Gemeindegesetzes dürfen solch amtliche Publikationen auch ausschliesslich im Internet publiziert werden.

Der einfache und direkte Zugang für möglichst alle Personen bildet das wichtigste Kriterium bei der Wahl des amtlichen Publikationsorgans. Aus Sicht der Behörden wird zudem eine schnelle und zeitnahe Publikation angestrebt. Das im Jahr 2020 von Kanton und Gemeinden gemeinsam aufgebaute «Digitale Amtsblatt Schweiz» (ePublikation.ch) erfüllt diese Anforderungen am besten. Die Plattform hat sich bewährt, sodass inzwischen diverse Schweizer Gemeinden und öffentlich-rechtliche Institutionen ihre amtlichen Mitteilungen via ePublikation.ch publizieren. Der Gemeinderat ist von den verschiedenen Vorteilen dieser elektronischen Plattform gegenüber dem heutigen Printmedium «Zürcher Unterländer» überzeugt. Neben dem einfachen Zugang bietet die Plattform jederzeit eine Übersicht der aktuellen Publikationen der Gemeinde. Um den Zugang zu dieser schweizweiten Plattform noch zu vereinfachen, wird auf der Gemeinde-Website eine Schnittstelle eingerichtet, deren Link direkt zum digitalen Amtsblatt führt.

Spezialgesetze wie beispielsweise das Planungs- und Baugesetz (PBG) oder die Bestattungsverordnung (BesV) regeln die Publikation von weiteren Erlassen oder Ereignissen. So müssen beispielsweise Baugesuche oder Planungserlasse weiterhin auch im kantonalen Amtsblatt publiziert werden. Die Umstellung des amtlichen Publikationsorgans auf das «Digitale Amtsblatt Schweiz» erfolgt per 1. Januar 2025. Im Januar 2025 werden die Publikationen noch parallel im Zürcher Unterländer publiziert. Anschliessend werden die Veröffentlichungen in diesem Printmedium eingestellt.


Schulraumplanung aktualisiert

Nach intensiver Vorarbeit durch die erweiterte Liegenschaftenkommission hat der Gemeinderat den Schlussbericht zur Schulraumplanung 2030 genehmigt. Das Planungsinstrument umfasst im Wesentlichen eine Bedarfserhebung und ein Entwicklungskonzept. Am 21. Januar 2025 wird das Planungsinstrument anlässlich einer öffentlichen Informationsveranstaltung vorgestellt.

Die Liegenschaftenkommission, erweitert mit einer Arbeitsgruppe, hat in den vergangenen zwei Jahren mit der Immoprogress AG eine Bedarfserhebung und ein Entwicklungskonzept für die Kindergarten- und Primarstufe durchgeführt, welches auch die Tagesstrukturen und den Mittagstisch beinhaltet. Mit der Eckhaus AG wurde unter Berücksichtigung der grösseren Bautätigkeiten in den nächsten Jahren zudem eine Klassenprognose bis ins Jahr 2037 erstellt. In den strategischen Überlegungen wurden der Instandsetzungsbedarf der Schulgebäude und die vorhandenen Raumkapazitäten der Betreuung miteinbezogen. Die bestehenden Raumkapazitäten wurden anhand einer speziellen Raumanalyse für die drei Schulanlagen und die sechs Kindergartenanlagen vor Ort erhoben.

Die Prognosen zeigen auf, dass Klassenzahlen auf Ebene der Primarstufe mittelfristig bis zum Schuljahr 2028/2029 von heute 29 auf 33 Klassen ansteigen werden. Das Entwicklungskonzept sieht vor, diesen Anstieg zum einen auf der Schulanlage Linden aufzunehmen, wo der Erweiterungsbau im Jahr 2016 bereits mit zwei Reserveklassenzimmern erstellt wurde, und zum anderen auf der Schulanlage Rossacker, indem das im Jahr 2020 realisierte Gebäude um ein Stockwerk erweitert wird. Auch der Bedarf an zusätzlichen Betreuungsräumen steigt weiter an. Am grössten ist der Handlungsdruck beim Zentralschulhaus. Deshalb soll hier mit einem Erweiterungsbau der benötigte Betreuungsraum geschaffen werden. Das mittelfristig prognostizierte Wachstum auf der Kindergartenstufe wurde mit dem Neubau eines Doppelkindergartens in die Planung aufgenommen. Der Standort muss noch bestimmt werden.

Steigen die Klassenzahlen gemäss Prognose auch langfristig bis zum Schuljahr 2037/2038 um weitere drei Klassen an, wäre ein weiterer Ausbau der Schulanlage Linden notwendig. Im Rahmen dieses Ausbaus könnten an diesem Standort auch zusätzliche Räume für die Betreuung geschaffen werden. Bei 36 Primarschul- und 12 Kindergartenklassen reichen in Niederhasli die Turnhalleneinheiten auf der Primarstufe für den obligatorischen Sportunterricht nicht mehr aus, sodass ein Standort für eine neue Turnhalle evaluiert werden müsste.

Für die Umsetzung der mittelfristigen Massnahmen wird von einem Investitionsbedarf von ca. Fr. 8 Mio. ausgegangen. In dieser Schätzung sind Sanierungsmassnahmen an den bestehenden Schulgebäuden nicht eingerechnet. Über die baulichen Massnahmen werden die Stimmberechtigten einzeln abstimmen können. Die Liegenschaftenkommission, die Schulpflege und der Gemeinderat treffen bereits entsprechende Vorbereitungen, um erste Geschäfte zur Erweiterung der Schulanlagen bereits im nächsten Jahr den Stimmberechtigten präsentieren und zur Abstimmung unterbreiten zu können. Am Dienstag, 21. Januar 2025 laden die Schulpflege und die Liegenschaftenkommission zu einer öffentlichen Informationsveranstaltung zur Schulraumplanung 2030 ins Schulhaus Linden ein.


Vereinsunterstützung

Die in den Bereichen Kultur, Sport, Gesundheit, Naturschutz, Freizeitgestaltung und Seniorenarbeit aktiven Dorfvereine und Institutionen werden im Jahr 2025 mit einem Gesamtbetrag von Fr. 56'400.— unterstützt.

Auf Basis des geltenden Unterstützungsreglements und anhand der eingegangenen Gesuche werden im Jahr 2025 wiederum 24 Vereine und Institutionen mit individuellen Beitragszahlungen finanziell unterstützt. Der Gemeinderat hat auf Basis des Budgets einen diesbezüglichen Kredit von Fr. 56'400.— freigegeben. Die aktiven Dorfvereine bilden eine wertvolle Basis für das sportliche, kulturelle und gesellschaftliche Leben in der Gemeinde. Diese Aufwendungen und Engagements gilt es zu würdigen. Bei der Beitragsberechnung kommt der Jugendförderung jeweils besondere Bedeutung zu. So erhalten Vereine, welche mit Niederhasler Jugendlichen im kulturellen, musischen oder sportlichen Bereich wöchentliche Trainings, Proben usw. durchführen, einen Förderbeitrag von Fr. 50.— pro Person und Jahr. Es werden auch auswärtige Vereine, wie beispielsweise die beiden Fussballclubs Dielsdorf und Oberglatt oder der Sportverein Rümlang mit Beiträgen unterstützt, vorausgesetzt mindestens fünf Jugendliche aus der Gemeinde Niederhasli sind bei ihrem Verein aktiv.


Beitragsleistungen an gemeinnützige Institutionen

Verschiedene gemeinnützig tätige Institutionen werden mit Beiträgen von gesamthaft rund Fr. 42'000.— finanziell unterstützt.

Zum Jahresende unterstützt der Gemeinderat wiederum verschiedene, gemeinnützig tätige Institutionen mit finanziellen Beiträgen. Im Vordergrund stehen dabei Stiftungen und Organisationen aus der Region, mit welchen die Gemeinde beispielsweise im Bereich der Sozialhilfe fallweise eine enge Zusammenarbeit pflegt. Die Stiftung Pigna wird auf Basis einer Leistungsvereinbarung mit einem ausserordentlichen Betriebsbeitrag unterstützt. Zudem leistet die Gemeinde jährlich einen Beitrag um Fr. 5'000.— an die Zürcherische Arbeitsgemeinschaft der Ligen und Heilstätten für chronische Krankheiten (ZALK).


Sonntagsverkäufe 2025

Die beiden Sonntage, 7. Dezember 2025 und 21. Dezember 2025 werden vorzeitig für den Sonntagsverkauf bestimmt.

Gemeinden im Kanton Zürich können maximal vier Sonn- bzw. Feiertage bezeichnen, an denen Verkaufsgeschäfte bewilligungsfrei ihre Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer beschäftigen dürfen. Davon ausgenommen sind die hohen Feiertage. Für das Jahr 2025 hat der Gemeinderat mit den beiden Sonntagen, 7. Dezember 2025 und 21. Dezember 2025 zwei Tage in der Adventszeit bestimmt. An diesen Daten können Läden des Detailhandels ohne weitere Bewilligung geöffnet werden. Von der Bewilligungspflicht ausgenommen sind Bäckereien, Konditoreien, Konfiserien und Blumengeschäfte.

Für weitere Auskünfte stehen Ihnen Daniel Wüest, Gemeindepräsident, 076 238 39 11, oder Patric Kubli, Gemeindeschreiber, 043 411 22 50, gerne zur Verfügung.
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11. Dezember 2024/pk

 

 

 

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