Tabakproduktegesetz
Seit dem 1. Oktober 2024 ist das neue Tabakproduktegesetz (TabPG) schweizweit in Kraft. Ab diesem Datum ist es verboten, Tabakprodukte, Nikotinprodukte und Vapes (auch ohne Nikotin) an Minderjährige zu verkaufen. Diese neue Regelung ist ein bedeutender Schritt im Jugendschutz, um den frühen Konsum und damit verbundene Suchtgefahren zu minimieren.
Auf der Website des Bundesamtes für Gesundheit finden sich die wichtigsten Informationen zum Tabakproduktegesetz und zur dazugehörenden Tabakprodukteverordnung.
Die wichtigsten schweizweiten Neuerungen:
- Mindestalter 18: Es ist verboten, Tabakprodukte und elektronische Zigaretten sowie gleichartige Produkte (z.B. Nikotinbeutel) an Minderjährige zu verkaufen.
- Werbeeinschränkungen: Verboten sind nun einheitlich in allen Kantonen Plakatwerbung, Werbung in den Kinos, im ÖV, in öffentlichen Gebäuden, auf Sportplätzen und Sportevents. Das Werbeverbot für Tabakprodukte in Radio und TV gilt neu auch für Nikotinprodukte, sowie für elektronische Zigaretten ohne Nikotin.
- Warnhinweise: Die Warnhinweise werden (nach 14 Jahren) erstmalig leicht überarbeitet und mit einem Rauchstopp-QR-Code ergänzt.
- Rauchverbot: Der Passivrauchschutz in Innenräumen wird auf E-Zigaretten und Produkte mit erhitztem Tabak (Tabakerhitzer) ausgeweitet.
- Besteuerung E-Zigaretten: Neu werden auch Einweg-E-Zigaretten und E-Liquids mit Nikotin mit einer (tiefen) Tabaksteuer belegt.
Abteilung
Gesellschaft und Sicherheit…